Wärmegesetz 2009 14. November 2008
Vom Deutschen Bundestag wurde am 06.Juni 2008 das GESETZ ZUR FÖRDERUNG ERNEUERBARER ENERGIEN IM WÄRMEBEREICH (Eneuerbare-Energien-Wärmegesetz , EEWärmeG) beschlossen.
Das Gesetz tritt am 01.01.2009 in Kraft. Wurde aber noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Es wird hier eine Nutzungspflicht geregelt, welche festgelegt, dass ein Teil der zur Wärmeversorgung von Neubauten verwendeten Energie aus erneuerbaren Energien stammen muss.

