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steuerliche Abschreibung von Photovoltaikanlagen 1. Mai 2009

Die Anlagenkosten können vom Betreiber linear über den Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben werden (also jeweils 5 % jährlich).

Zu den Anlagenkosten zählen:

Wichtig: Bemessungsgrundlage hier sind die jeweiligen Nettokosten (ohne Umsatzsteuer, denn diese wird ja nach Umsatzsteuer-Voranmeldung erstattet)!

Umsatzsteuer PV-Anlagen

Die steuerliche Behandlung des Erwerbs der PV-Anlage und der erhaltenen Einspeisevergütung für Anlagenbetreiber

Beim Erwerb einer Photovoltaikanlage wird dem Käufer der Bruttobetrag in Rechnung gestellt. Darin sind 19 % Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten.

Diese wird am Ende des Quartals des Rechnungstellungsdatums vom Finanzamt komplett erstattet. Notwendig dafür ist ledigliche die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung. 

Die laufenden Einspeisevergütung erhält der Betreiber der PVA von seinem Energieversorger zzgl. der 19 %igen Umsatzsteuer, also in 2009 51,18 ct/kWh. Diese ist an das Finanzamt abzuführen.