steuerliche Abschreibung von Photovoltaikanlagen 1. Mai 2009
Die Anlagenkosten können vom Betreiber linear über den Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben werden (also jeweils 5 % jährlich).
Zu den Anlagenkosten zählen:
- der Kaufpreis der Photovoltaikanlage
- die Montagekosten
- sonstige, in Verbindung stehende Kosten.
Wichtig: Bemessungsgrundlage hier sind die jeweiligen Nettokosten (ohne Umsatzsteuer, denn diese wird ja nach Umsatzsteuer-Voranmeldung erstattet)!
Umsatzsteuer PV-Anlagen
Die steuerliche Behandlung des Erwerbs der PV-Anlage und der erhaltenen Einspeisevergütung für Anlagenbetreiber
- Kaufpreis
Beim Erwerb einer Photovoltaikanlage wird dem Käufer der Bruttobetrag in Rechnung gestellt. Darin sind 19 % Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten.
Diese wird am Ende des Quartals des Rechnungstellungsdatums vom Finanzamt komplett erstattet. Notwendig dafür ist ledigliche die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Einspeisevergütung
Die laufenden Einspeisevergütung erhält der Betreiber der PVA von seinem Energieversorger zzgl. der 19 %igen Umsatzsteuer, also in 2009 51,18 ct/kWh. Diese ist an das Finanzamt abzuführen.

