Fördermittel Solarstrom 3. August 2008
Seit April 2000 ist das “Erneuerbare-Energien-Gesetz” (kurz EEG) in Kraft. Es garantiert erhöhte Einspeisevergütung für Solarstrom über 20 Jahre. Zu Beginn des Jahres 2004 wurden die Einspeisevergütungen nochmals deutlich angehoben. Die Einspeisevergütung beträgt bei Anlagen bis 30 kW, die 2008 in Betrieb gehen, 46,75 Cent pro Kilowattstunde über die kompletten 20 Jahre.
Betreiber einer netzgekoppelten Anlage werden vom Finanzamt grundsätzlich als Kleingewerbetreibende eingestuft. Dadurch erhalten die Solar- und Photovoltaikanlagen-Betreiber zum einen die Mehrwertsteuer Ihrer Anlage zurück und zum anderen können sie die Anlage steuerlich abschreiben.
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