steuerliche Abschreibung von Photovoltaikanlagen 1. Mai 2009
Die Anlagenkosten können vom Betreiber linear über den Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben werden (also jeweils 5 % jährlich).
Zu den Anlagenkosten zählen:
- der Kaufpreis der Photovoltaikanlage
- die Montagekosten
- sonstige, in Verbindung stehende Kosten.
Wichtig: Bemessungsgrundlage hier sind die jeweiligen Nettokosten (ohne Umsatzsteuer, denn diese wird ja nach Umsatzsteuer-Voranmeldung erstattet)!
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